Für Eltern
Mit Kindern über Terroranschläge sprechen
Wenn Sie mit Ihrem Kind über Terroranschläge sprechen müssen, gibt es in folgender PDF und dem folgenden Link dazu hilfreiche Informationen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe (BBK)
Provinzialstraße 93, 53127 Bonn
Postfach 1867, 53008 Bonn
Telefon: +49(0)228-99550-0
poststelle@bbk.bund.de
www.bbk.bund.de
Mit freundlichen Grüßen
Maren Kendzia-Boss
Ablauf der Testkontrolle des zu Hause durchgeführten Antigen-Selbsttests in der Schule
Zur Bestätigung seines negativen Testergebnisses bringt jede Schülerin bzw. jeder Schüler ihren bzw. seinen Test in die Schule mit, um ihn der Lehrkraft, die in der ersten Stunde unterrichtet, vorzuzeigen.
Das Testkit wird dann in einen dafür bereitgestellten Sammelbehälter entsorgt.
Ihr Kind braucht keinen Zettel mehr mitbringen, dass es negativ getestet wurde.
Falls ausnahmsweise die Testdurchführung vergessen wurde bzw. falls das Testkit vergessen wurde, testen sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler unter Einhaltung der notwendigen Hygieneregeln und unter Aufsicht vor Unterrichtsbeginn selbst.
An jedem Testtag erhalten die Schülerinnen und Schüler mit der Abgabe des Testergebnisses den Tests für den nächsten Testtag.
Positiv getestete Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern sind verpflichtet, ein solches Ergebnis der Schule und dem Gesundheitsamt zu melden.
Liebe Eltern,
vermutlich stellen Sie sich die Frage, welche Verhaltensmaßnahmen gelten, wenn Ihr Kind Krankheitssymptome zeigt. Deswegen hier ein Auszug der Informationen des Niedersächsischen Kultusministeriums:
Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z.B. geringfügiger Schnupfen, gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern) kann die Schule besucht werden.
Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie - Symptome eine bekannten chronischen Erkrankung).
Bitte lassen Sie Ihr Kind zuhause,
- bei Anzeichen einer beginnenden Erkrankung wie z.B. Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen. Auch bei Vorliegen eines negativen Selbsttests.
Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
Bitte lassen Sie Ihr Kind zuhause,
- wenn mindestens eines der folgenden Krankheitsanzeichen akut aufgetreten ist:
- trockener Husten (mehr als gelegentlich),
- Fieber über 38,0 Grad Celsius
- anhaltende erhebliche Bauchschmerzen mit oder ohne Durchfall und Erbrechen
- Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
Auch bei Vorliegen eines negativem Selbsttests wird empfohlen, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf Corona durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Besuch der schulischen Einrichtung zu beachten sind.
Bitte lassen Sie Ihr Kind zuhause,
- bei wissentlichem Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall und/oder
- bei einem positiven Corona-Schnell- oder Selbsttest
Suchen Sie einen Arzt oder eine Ärztin auf. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf Corona durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Besuch der schulischen Einrichtung zu beachten sind.
Sie als Eltern sind verantwortlich dafür, dass ein Kind fieberfrei zur Einrichtung geht und in den letzten 14 Tagen keine Kontakte zu an COVID-19-erkrankten oder SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen hatte.
Auszug aus dem Rahmenhygieneplan 5.0 veröffentlicht im Mai 2021: